Meldung
12. Oktober 2011
Freiheitsrechte müssen geschützt werden
Zum Einsatz von Computerspionage-Programmen erklärt Veith Lemmen, Landesvorsitzender der NRW Jusos:
Der Einsatz von Überwachungssoftware, die die Grenzen unserer Verfassung überschreitet ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Die Innen- und Justizminister des Bundes und der Länder müssen jetzt alle notwendigen Schritte einleiten, um die Vorfälle aufzuklären. Dazu gehört unserer Auffassung nach auch die Information aller Personen, die von solchen Maßnahmen betroffen waren. Es ist dringend zu klären, welche Stellen vorab über den Einsatz dieser Maßnahmen informiert waren und wie eine Software eingesetzt werden konnte, die einfachsten Sicherheitsstandards nicht genügt.
Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen hat erklärt, dass Verfassungsschutz und Polizei in NRW keine Online-Durchsuchung durchgeführt hätten. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir fordern aber, dass auch zukünftig strikt darauf geachtet wird, dass Freiheitsrechte gewahrt werden. Es muss darüber nachgedacht werden, ob die Mechanismen zur Sicherung dieser Rechte allgemein und speziell im Bezug auf das Internet ausreichend sind.
Die Möglichkeit einer Quellen-TKÜ beispielsweise wurde mit Verweis auf die Bekämpfung des (internationalen) Terrorismus eingeführt und wird nun offenbar zunehmend auch für andere, oft geringfügigere Delikte eingesetzt. Ein solches Aufweichen von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen konnte in den vergangenen Jahren an vielen Stellen beobachtet werden. Durch überzogene Überwachung verlieren wir letztlich mehr an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, als wir gewinnen.
Die NRW Jusos setzen sich für eine moderne und solidarische Gesellschaft ein, in der das Verhältnis zwischen Staat und seine BürgerInnen durch gegenseitiges Vertrauen geprägt ist. Daher werden wir uns auch weiterhin aktiv gegen Eingriffe in die Freiheits- und BürgerInnenrechte zur Wehr setzen und lehnen Maßnahmen ab, die den Rechtsstaat durch die Hintertür aushöhlen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein hohes Gut in einer Gesellschaft, in der mehr und mehr Informationen über jedeN EinzelneN gesammelt werden. Dieses Gut sollte der Staat nicht durch Maßnahmen, die seine verfassungsmäßig verankerten Grenzen überschreiten, gefährden.
Verfasst von Pascal Geißler
Der Einsatz von Überwachungssoftware, die die Grenzen unserer Verfassung überschreitet ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Die Innen- und Justizminister des Bundes und der Länder müssen jetzt alle notwendigen Schritte einleiten, um die Vorfälle aufzuklären. Dazu gehört unserer Auffassung nach auch die Information aller Personen, die von solchen Maßnahmen betroffen waren. Es ist dringend zu klären, welche Stellen vorab über den Einsatz dieser Maßnahmen informiert waren und wie eine Software eingesetzt werden konnte, die einfachsten Sicherheitsstandards nicht genügt.
Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen hat erklärt, dass Verfassungsschutz und Polizei in NRW keine Online-Durchsuchung durchgeführt hätten. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir fordern aber, dass auch zukünftig strikt darauf geachtet wird, dass Freiheitsrechte gewahrt werden. Es muss darüber nachgedacht werden, ob die Mechanismen zur Sicherung dieser Rechte allgemein und speziell im Bezug auf das Internet ausreichend sind.
Die Möglichkeit einer Quellen-TKÜ beispielsweise wurde mit Verweis auf die Bekämpfung des (internationalen) Terrorismus eingeführt und wird nun offenbar zunehmend auch für andere, oft geringfügigere Delikte eingesetzt. Ein solches Aufweichen von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen konnte in den vergangenen Jahren an vielen Stellen beobachtet werden. Durch überzogene Überwachung verlieren wir letztlich mehr an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, als wir gewinnen.
Die NRW Jusos setzen sich für eine moderne und solidarische Gesellschaft ein, in der das Verhältnis zwischen Staat und seine BürgerInnen durch gegenseitiges Vertrauen geprägt ist. Daher werden wir uns auch weiterhin aktiv gegen Eingriffe in die Freiheits- und BürgerInnenrechte zur Wehr setzen und lehnen Maßnahmen ab, die den Rechtsstaat durch die Hintertür aushöhlen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein hohes Gut in einer Gesellschaft, in der mehr und mehr Informationen über jedeN EinzelneN gesammelt werden. Dieses Gut sollte der Staat nicht durch Maßnahmen, die seine verfassungsmäßig verankerten Grenzen überschreiten, gefährden.
Verfasst von Pascal Geißler
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