Wir machen den Unterschied!
22. Landeskonferenz der NRW Jusos
2. – 3. September 2023, BielefeldOrganisatorisches
Tagungsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 9636-0
E-Mail: info@stadthalle-bielefeld.de
Tagungsbüro
Das Tagungsbüro ist am Samstag, 2. September 2023, ab 09:30 Uhr und am Sonntag, 3. September 2023, ab 08:30 Uhr geöffnet.
Delegiertenunterlagen
Zum Erhalt der Delegiertenunterlagen wird das Parteibuch, die SPD-Card oder ein gültiger Personalausweis benötigt. Stimmberechtigt sind nur die in den Kreisverbänden/Unterbezirken gewählten und gemeldeten Delegierten.
Antragsbuch
Die Antragsbücher werden den Delegierten in digitaler Form zugestellt. Sollte nach Erhalt des Antragsbuches ein*e Ersatzdelegierte*r einspringen müssen, bitten wir darum, das Antragsbuch weiterzuleiten. Wenn keine Delegiertenmeldung vorliegt, geht den UB/KV-Vorsitzenden das Antragsbuch in digitaler Form zu. Diese sind angehalten, das Antragsbuch an ihre Delegierten weiterzuleiten. Das Antragsbuch ist auch auf der Website des Juso-Landesverbandes einsehbar.
Infektionsschutz
Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung bitten wir Delegierte und Gäst*innen, von einer Teilnahme abzusehen und bei Bedarf eine Vertretung zu organisieren. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf in Einzelfällen einen (kostenlosen) Corona-Schnelltest durchführen zu lassen und/oder das Tragen einer Maske vorauszusetzen.
Übernachtungsmöglichkeit, Verpflegung,
Fahrtkosten für Delegierte
Der Juso-Landesverband stellt für die Delegierten kostenlos Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Unterkünfte sind fußläufig vom Konferenzort erreichbar. Für die Unterkunft wird ein Handtuch gebraucht. Die Delegierten sind in Mehrbettzimmern untergebracht.
Am Samstag, 2. September 2023, werden den Delegierten und Ersatzdelegierten kostenloses Mittag- und Abendessen sowie am Sonntag, 3. September 2023, kostenloses Frühstück und ein Snack zum Abschluss der Konferenz zur Verfügung gestellt. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist gestattet.
Auf Antrag werden Kosten für Fahrten mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln in der 2. Klasse übernommen; Fahrten mit dem PKW werden in Höhe von 0,10 € pro Kilometer erstattet. Sprich uns bitte an, wenn du Schwierigkeiten hast, trotz obiger Fahrtkostenerstattung die Anreise zu organisieren. Das Landesbüro bemüht sich dann zusammen mit dir um weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
Gästeanmeldung
Es gibt nur ein begrenztes Gästekontingent. Wir können nur angemeldete Gäste zur Konferenz zulassen.
Erklärung der/des Erziehungsberechtigten
Hier könnt ihr die für minderjährige Besucher*innen der Landeskonferenz notwendige Erklärung der/des Erziehungsberechtigten herunterladen.