Erstwähler*innenbrief
Warum du von uns Post bekommen hast
Im Vorfeld der Europawahl 2024 verschicken wir Schreiben an Erstwähler*innen, in denen wir zur Wahl aufrufen und über unser Programm informieren. Vielleicht hast du dich gewundert, dass dieser Brief persönlich an dich adressiert ist.
In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien bei den Meldebehörden Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Das gilt allerdings nur für Wähler*innengruppen, für deren Zusammensetzung ihr Lebensalter bestimmend ist (zum Beispiel Jung- und Erstwähler*innen). Das Bundesmeldegesetz regelt in Paragraph 50 Abs. 1 die Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe von Meldedaten für Wahlkampfzwecke erfolgt.
Weitergegeben werden in diesen Fällen nur der Vor- und Nachname und die Anschrift, also alles, was nötig ist, um den Brief an dich zu adressieren. Dein Geburtsdatum und weitere Daten werden nicht weitergegeben. Die Daten dürfen nur zum Zweck der Wahlinformation genutzt werden und werden spätestens einen Monat nach dem Wahltermin gelöscht.