mitmachen

Veranstaltung einreichen / Kooperationsseminare

Du möchtest in deinem Unterbezirk oder Kreisverband gerne ein eigenes Seminar auf die Beine stellen, zu einem Thema, das euch besonders am Herzen liegt? Wir unterstützen dich dabei – auch finanziell!

Die vier Voraussetzungen für Kooperationsveranstaltungen sind:

  • An den Bildungsveranstaltungen müssen mindestens sieben Personen im Alter von 14 bis zu 35 Jahren teilnehmen
  • Der Veranstaltungsort muss in NRW, in einem benachbarten Bundesland, im angrenzenden Ausland oder in Berlin liegen
  • Der Wohnsitz einer überwiegenden Anzahl der Teilnehmer*innen muss in NRW liegen
  • Anfallende Kosten für Raummiete, Übernachtung, Honorar etc. sind vom jeweiligen SPD-Unterbezirk/Kreisverband zu tragen und Förderbeträge können nur auf dessen Konto überwiesen werden.

Die Obhut minderjähriger Teilnehmerinnen obliegt immer dem Kooperationspartner des Juso-Landesverbandes NRW

Gefördert werden folgende Kooperationsveranstaltungen:

  • Internatsveranstaltungen mit Übernachtung und mindestens 10 Stunden Bildungsarbeit innerhalb von 48 Stunden,
  • Tagesveranstaltungen mit mindestens 5 Stunden Bildungsarbeit,
  • Halbtagesveranstaltungen mit mindestens 3 bis maximal 5 Stunden Bildungsarbeit und
  • Kurzveranstaltungen mit mindestens 1,5 Stunden Bildungsarbeit, die in einem sinnvollen Bezug zur Arbeit der Gliederung und zur Arbeit des Juso- Landesverbandes insgesamt stehen und einen eindeutigen Bildungscharakter aufweisen. Wahlkampf, Klausurtagungen etc. sind nicht förderungswürdig.

Bildungsstunden sind die Veranstaltungsteile, welche einen eindeutigen Bildungscharakter aufweisen (z.B. Referate, Textarbeit, Diskussionen und nicht z.B. Anreise, Kaffeepause oder Begrüßungsrunden).

Es ist grundsätzlich nicht möglich Kurzveranstaltungen mit Internats-, Tages- und Halbtagesveranstaltungen zu kombinieren.

Kooperationsveranstaltungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den*die zuständige*n Jugendbildungsreferent*in. Bei der Antragsstellung und Vorbereitung des Seminars helfen die Jugendbildungsreferent*innen. Die Antragsfrist für Internatsveranstaltungen beträgt 6 Wochen, bei Tagesveranstaltungen, Halbtagesveranstaltungen und bei Kurzveranstaltungen 4 Wochen bis zum Beginn der Veranstaltung. Ausnahmen von dieser Regelung sind ausdrücklich möglich und bedürfen der Genehmigung durch den*die zuständigen Jugendbildungsreferent*in.

Auch ist zu berücksichtigen, dass in einem Haushaltsjahr nur eine bestimmte Summe für den Bildungsfonds zur Verfügung steht und spät im Jahr eingehende Anträge eventuell nicht mehr bedacht werden können.

Anträge sind schriftlich beim Juso-Landesverband einzureichen. Sie müssen folgende Angaben bzw. Anlagen enthalten und werden erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten (E-Mail und Handynummer) der antragstellenden Gliederung/ Arbeitsgruppe sowie eines/einer Verantwortlichen
  • Veranstaltungstitel
  • Veranstaltungsziel
  • Kurzbeschreibung des Veranstaltungsthemas
  • Vorschläge für Termin und Ort
  • Referent*innen (und hier eventuelle Kosten)
  • Detaillierter Kostenvoranschlag

Der Antrag wird von dem*der verantwortlichen Jugendbildungsreferent*in genehmigt. Der*dem Bildungsverantwortlichen des Juso-Landesvorstandes wird der genehmigte Antrag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung der Kooperationsmaßnahme oder auf die Zahlung von Kosten besteht nicht.

Gehen im Laufe des Jahres mehr Anträge ein, als Mittel vorhanden sind, entscheiden Kriterien wie Eingangsdatum, Veranstaltungsthema (z.B. etwaige Doppelangebote, Schwerpunktsetzungen des Landesvorstandes etc.), ausgewogene Verteilung der Mittel auf städtische und ländliche Unterbezirke, Förderung von strukturschwachen Unterbezirken oder besondere Innovativität von Projekten.

Die Genehmigung wird mit der Versendung der notwendigen Teilnahmeunterlagen (insbesondere Teilnahmelisten) erteilt. Die Genehmigungsstelle bleibt Ansprechpartnerin für die weitere Organisation der Kooperation.

Zwischen Landesbüro und Antragstellenden wird ein verbindliches Verfahren der Kostenübernahme vereinbart. Der Zuschuss des Landesverbands wird nachträglich gezahlt.

Nach Abschluss der Veranstaltung sind dem Juso-Landesbüro NRW innerhalb von vier Wochen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Teilnahmeliste. Das Formular des Landesverbandes muss benutzt werden!
  • Seminarablauf mit Nachweis der jeweiligen Bildungsstunden
  • Bericht über die Veranstaltung und das Erreichen der Veranstaltungsziele
  • Originale sämtlicher Rechnungen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • Kontoverbindung des SPD-Unterbezirks/Kreisverbands, auf die der Zuschuss überwiesen werden kann. Es können nur Ausgaben gefördert werden, die uns von einem SPD-Unterbezirk/Kreisverband in Rechnung gestellt werden.

Erst wenn alle Unterlagen im Juso-Landesbüro NRW vorliegen, kann der Zuschuss des Landesverbandes gezahlt werden. Werden die Unterlagen nicht innerhalb der vier Wochen nach Veranstaltungsende eingereicht, verfällt der Anspruch auf die Kostenübernahme.

Von der Gliederung/Arbeitsgruppe wird ein Eigenanteil erwartet, der auch durch die Einnahme von Teilnahmebeiträgen abgedeckt werden kann.

Für Internatsveranstaltungen empfiehlt der Landesverband einen Eigenanteil/Teilnahmebeitrag von mindestens 15 € pro Teilnehmer*in (bei verdienenden Teilnehmer*innen 30 €).

Für Tagesveranstaltungen, Halbtagesveranstaltungen und Kurzveranstaltungen empfiehlt der Landesverband keinen Eigenanteil/Teilnahmebeitrag.

Werden die Kosten nicht durch die Teilnahmebeiträge gedeckt, übernimmt der Landesverband die restlichen Kosten, höchstens jedoch in Höhe der vom Landesjugendplan festgelegten Beträge (70 € bei einer Internatsveranstaltung pro Teilnehmer*in, 40 € für Tagesveranstaltung pro Teilnehmer*in, 25 € für Halbtagesveranstaltung pro Teilnehmer*in und 300 € pauschal für Kurzveranstaltungen).

Darüber hinausgehende Kosten müssen in jedem Fall von den Gliederungen getragen werden. Die Teilnahmebeiträge werden anhand der Teilnahmeliste überprüft.

Folgende Kosten können abgerechnet werden:

  • Raummieten
  • Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot)
  • Übernachtung
  • Druckkosten für Einladungen
  • Kopien und Materialien für die Veranstaltungsdurchführung
  • Mieten für notwendige technische Ausstattung
  • Eventuell Honorar und/oder Fahrtkosten für externe Referent*innen

Du hast noch Fragen? Das Landesbüro steht dir unter taner.kaptagel@spd.de oder Tel. 0152 06406063 gerne zur Verfügung.