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Veranstaltung einreichen / Kooperationsseminare

Du möchtest in deinem Unterbezirk oder Kreisverband gerne ein eigenes Seminar auf die Beine stellen, zu einem Thema, das euch besonders am Herzen liegt? Wir unterstützen dich dabei – auch finanziell!

Wie kann ich eine Veranstaltung einreichen?

Dazu schickst du bitte, mindestens acht Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, eine Mail mit dem Betreff „Kooperationsveranstaltung“ und einer groben Zusammenfassung dessen, was du planst, an taner.kaptagel@spd.de. Dann bekommst du von uns alle weiteren Informationen und Unterlagen.

Was wird gefördert?

Wir fördern Seminare und Tagungen politischer Bildung, die unseren Richtlinien entsprechen. Die bekommst du per Mail. Diese Rahmenbedingungen sollten eingehalten werden:

Allgemeine Voraussetzungen

  • An den Bildungsveranstaltungen müssen mindestens sieben Personen im Alter von 14 bis 35 Jahre teilnehmen.
  • Der Wohnsitz einer überwiegenden Anzahl der Teilnehmenden muss in NRW liegen.
  • Der Veranstaltungsort muss in NRW, in einem benachbarten Bundesland, im angrenzenden Ausland oder in Berlin liegen.

Art der Veranstaltung

  • Internatsveranstaltungen mit Übernachtung und mindestens 10 Stunden Bildungsarbeit innerhalb von 48 Stunden.
  • Tagesveranstaltungen mit mindestens 5 Stunden Bildungsarbeit.
  • Kurzveranstaltungen mit mindestens 1,5 Stunden Bildungsarbeit.
  • Für alle Fördermaßnahmen gilt, dass die geförderte Veranstaltung einen klaren Bildungscharakter sowie einen sinnvollen Bezug zur Arbeit der Gliederung und der NRW Jusos aufweisen muss.
  • Bildungsstunden sind jene Veranstaltungsteile, die einen eindeutigen Bildungscharakter aufweisen (z.B. Textarbeit, inhaltliche Diskussionen und nicht Kaffeepausen, Begrüßungsrunden).

Antragsverfahren

  • Bei der Antragsstellung und Vorbereitung eures Kooperationsseminars helfen die Jugendbildungsreferent*innen des Landesbüros.
  • Die Antragsfrist beträgt für Internatsveranstaltungen mindestens 6 Wochen und bei Tages- sowie Kurzveranstaltungen mindestens 4 Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn.
  • Anträge sind schriftlich beim Landesbüro einzureichen. Einen Antrag auf Durchführung eines Kooperationsseminares erhaltet ihr auf Nachfrage vom Landesbüro.

Weiteres Verfahren

  • Nach der Veranstaltung sind dem Juso-Landesbüro innerhalb von vier Wochen folgende Unterlagen vorzulegen:
    • Teilnahmeliste (Wichtig: Das Formular des Landesverbandes muss benutzt werden)
    • Ablauf mit Nachweis der Bildungsstunden
    • Bericht über die Veranstaltung
    • Originale sämtlicher Rechnungen
    • Kontoverbindung
  • Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn alle Unterlagen innerhalb der vier Wochen vorliegen. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Bezuschussung.

Höhe des Zuschusses

  • Von der Gliederung bzw. Arbeitsgruppe wird ein Eigenanteil bei der Finanzierung der Veranstaltung erwartet. Hierfür können auch Teilnahmebeiträge verwendet werden. Der Beitrag beläuft sich bei Internatsveranstaltungen auf 15 € pro Teilnehmer*in bzw. 30 € bei verdienenden Teilnehmenden. Bei Tages- und Kurzveranstaltungen setzt der Landesverband keinen Betrag fest.
  • Reichen die Teilnahmebeiträge nicht aus, um die Veranstaltung zu finanzieren, so bezuschusst der Landesverband die restlichen Kosten. Höchstens 37 € pro Teilnehmer*in bei Internatsveranstaltungen, höchstens 25 € pro Teilnehmer*in bei Tagesveranstaltungen und 145 € pauschal bei Kurzveranstaltungen. Weitere Kosten müssen in jedem Fall von der Gliederung bzw. Arbeitsgruppe übernommen werden.
  • Folgende Ausgaben können abgerechnet werden: Raummieten, Hauptmahlzeiten, Übernachtung, Druckkosten für Einladungen, Kopien und Materialien für die Veranstaltungsdurchführung, Mieten für notwendige technische Mittel und eventuell entstehende Honorar- und/oder Fahrtkosten für externe Referent*innen.

Du hast noch Fragen? Das Landesbüro steht dir unter taner.kaptagel@spd.de oder Tel. 01573 3327078 gerne zur Verfügung.