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NRW Jusos – Beitrag

09. Mai 2022

Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen! Studentische Hilfskräfte und Wissenschaftler*innen im Arbeitskampf.

Zu Beginn des Monats war es wieder so weit. Der erste Tag im Mai holt viele Menschen auf die Straße, um mit wehenden Fahnen auf die prekären Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen, denen Menschen in den unterschiedlichsten Branchen ausgesetzt sind. Ob im Gesundheits-, im Hochschulwesen oder in der Dienstleistungsbranche – der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen vereint. Er eint im Gedanken, dass ein Umdenken stattfinden muss, dass der Markt nicht alles regelt und dass die Politik endlich eingreifen muss, um einer solidarischen Zukunft endlich einen Schritt näherzukommen.

Es ist nichts Neues: Das kapitalistische Wirtschaftsdenken hat schon seit Langem Einkehr in unseren Hochschulen gefunden. Das äußert sich nicht nur in strengen Studienverlaufsplänen, in überfüllten Hörsälen oder in einer Lehre, die am Ende nur auf Multiple-Choice-Tests abzielt. Sondern auch in den prekären Arbeitsbedingungen von Hochschulbeschäftigten!

#IchbinHanna – Die Erinnerung an schon lang andauernde Missstände  

Vor bald einem Jahr hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Video veröffentlicht, in dem anhand der fiktiven Forscherin Hanna erklärt wird, warum die dauerhaften Befristungen in der Wissenschaft so sinnvoll seien. Denn so „kommt es zur [personellen] Fluktuation (…) und die fördert die Innovationskraft“, (https://www.youtube.com/watch?v=PIq5GlY4h4E) so predigte es das BMBF vor einem Jahr.

Diese gewünschte „Innovationskraft“ hat zur Folge, dass 98% der unter 45-jährigen Wissenschaftler*innen befristete Verträge haben. Im Vergleich dazu liegt die Befristungsquote in der freien Wirtschaft bei etwa 7% (https://jusohochschulgruppen.de/content/uploads/2020/06/BKT181_G1_Gute-Perspektiven-in-der-Wissenschaft-erm%C3%B6glichen-%E2%80%93-das-Lehrstuhlprinzip-abschaffen.pdf). Zusätzlich verschlechtern die extrem kurzen Vertragslaufzeiten der befristeten Verträge, die im Durchschnitt 22 Monate für Doktorand*innen und 28 Monate für Postdocs betragen (http://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/19033.pdf ), die Arbeitssituation an Hochschulen.

Die CDU und ihre Bildungsministerin a.D. Anja Karliczek nennen das die Grundlage für ein innovatives Wissenschaftssystem, wir nennen es Ausbeutung!

Die Basis für diesen Status Quo bietet das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das 2007 eingeführt wurde. Kern dieses Gesetzes war es damals, befristete Verträge nicht mehr an sachliche Gründe, sondern an die Zeit der Qualifizierungsphase zu koppeln. So kann künstlerisches und wissenschaftliches Personal an Hochschulen bis zu sechs Jahren und nach der Promotion nochmals weitere sechs Jahre (in der Medizin neun Jahre) befristet angestellt werden.

Als Reaktion auf das Video kritisierten viele Wissenschaftler*innen Mitte 2021 auf Twitter und Co, dass die Probleme, die mit den Dauerbefristungen einhergehen, im Video des BMBF keinerlei Beachtung finden. Dabei sind diese Probleme keineswegs neu: Denn die befristete Anstellung eines Großteils der Wissenschaftler*innen ist nur die eine Seite der Medaille, hinzu kommen noch weitere Missstände, die die schlechte Arbeitssituation von Wissenschaftler*innen kennzeichnen. Etwa die Beschäftigungslücken zwischen den befristeten Verträgen, die immer mehr zur Regel werden.

Der mit der Gesetzesnovelle von 2016 eingeführten Qualifizierungsaspekt, der die Dauer der Befristung an das wissenschaftlichen Qualifizierungsziel beispielweise Promotion oder Habilition anpassen soll, reicht oft nicht aus. Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass in der Praxis das Qualifizierungsziel den kurzen Vertragslaufzeiten angepasst wurde und Wissenschaftler*innen noch mehr Zeit genommen wurde.

Weiterhin wird von Wissenschaftler*innen wie selbstverständlich vorausgesetzt, unbezahlte Mehrarbeit zu leisten. So häufen sich bei Promovierenden durchschnittlich 13 unbezahlte Überstunden pro Woche an. Gleichzeitig geraten Wissenschaftler*innen aufgrund ihrer prekäre Arbeitssituation in Abhängigkeitsverhältnisse zu ihren Vorgesetzten, die Machtmissbrauch begünstigen. 

Was das zur Folge hat, liegt auf der Hand: Wenn Studierende eine Karriere in der Wissenschaft anstreben, müssen sie unsichere Arbeitsbedingungen bis ins Lebensalter von Anfang/Mitte 40 akzeptieren. Denn in der Regel entscheidet es sich erst dann, ob die Möglichkeit auf eine Lebensprofessur besteht oder eben nicht.

Die damit einhergehende Unsicherheit bei der Lebens- und Familienplanung schreckt insbesondere Frauen und Studierende, die über keine finanziellen Rücklagen verfügen, ab. Folglich werden Privilegien reproduziert und soziale Ungleichheit verstärkt.

Erst die Evaluation, dann die Reform

Wie sich die Arbeitssituation an Hochschulen nun verbessern kann? Wohl nur mit einer Reform des WissZeitVG. Diese wird, so wie die Ampel-Koalition es sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, hoffentlich bald kommen. Denn im Mai 2022 steht die Veröffentlichung einer Evaluation des WissZeitVG an.

Die mögliche Reform muss weitreichende Veränderungen wie die Abschaffung des Abhängigkeitsverhältnisses der Promovierenden von ihrem Doktorvater/-mutter, der*die gleichzeitig die Rolle des*der Arbeitgeber*in, Betreuer*in und Gutachter*in des Promotionsprojekt einnimmt, beinhalten. Zudem müssen die Qualifizierungsziele dem wirklichen Zeitaufwand gerecht werden, sodass die Stellenlaufzeiten über den gesamten Zeitraum der Promotionen andauern und Vollzeitstellen ausgebaut werden. Darüber hinaus müssen transparente und einheitliche Kriterien geschaffen werden, damit Wissenschaftler*innen wissen, welche Anforderungen für eine Lebensprofessur zu erfüllen sind. 

Es liegt noch einiges vor uns bis wir die ungerechten Hürden in der Wissenschaft eingerissen haben. Aber es lohnt sich, soviel ist sicher! Denn eine Karriere in der Wissenschaft muss für alle Studierende eine Option darstellen und darf kein exklusives Privileg für Kinder von Akademiker*innen mehr sein!

#KeineAusnahme – Tarifvertrag für studentische Beschäftigte

Zur gleichen Zeit machte die von ver.di und GEW unterstützte Kampagne „#KeineAusnahme!“ auf sich aufmerksam. Der Name spiegelt das Ziel der Kampagne deutlich wider: SHKs wollen endlich keine Ausnahme (was die Abdeckung durch Tarifverträge angeht) mehr darstellen. Denn die Arbeitsbedingungen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte sind ähnlich prekär wie die der Wissenschaftler*innen.

Die Forderungen von studentischer Seite sollten selbstverständlich sein und sind dennoch längst überfällig: Existenzsicherende Löhne, die mehr als nur knapp über Mindestlohn gehen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, klare Urlaubsansprüche sowie eine feste Personalvertretung im Rahmen eines SHK-Rats. Es reicht ein Blick nach Berlin, um zu sehen, dass es anders geht. Während beispielsweise studentische Hilfskräfte in Köln 10,20 Euro pro Stunde verdienen, liegt der Stundenlohn in Berlin bei 12,68 Euro.
TVStud heißt das Zauberwort, ein Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen von SHKs und WHKs im Handumdrehen verbessern kann. 

Das in vielen Städten inmitten der Pandemie initiierte Bündnis von vielen lokalen TVStud-Initiativen konnte schnell viele Studis mit seinem Anliegen gewinnen und wächst an vielen Orten. Es ist also nicht groß verwunderlich, dass im Herbst 2021 schon die ersten Erfolge verzeichnet wurden.

Denn nachdem die TVStud-Initiativen zum Wintersemester 2021/2022 das Streiksemester einläuteten, setzten ver.di und GEW die Forderung nach einem studentischen Tarifvertrag prominent auf ihre Tagesordnung und nahmen sie in den Forderungs- und Erwartungskatalog für die Tarifverhandlungen mit den Ländern auf.

Und wie wir nun sehen können: Hochschulpolitischer Aktivismus bringt etwas!

Nur durch die studentische Tarifbewegung hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder den Gewerkschaften ver.di und GEW Gespräche für eine Bestandsaufnahme zu den Arbeitsbedingungen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte zugesagt. Das ist zwar noch lange kein Tarifvertrag, aber es geht in die richtige Richtung!

Wir was wir fordern:

Eine grundlegende Reform des WissZeitVG!

  • Eine ausreichende und verlässliche Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder ist unverzichtbar, um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch seitens der Hochschulen zu garantieren
  • Schaffung von mehr Dauerstellen
  • Länder sollen in Hochschulgesetzen Regelungen für sichere und transparente Karriereperspektiven treffen
  • Abbau von hierarchischen Machtstrukturen

Einen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte!

  • Urlaubsansprüche und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Mindestvertragslaufzeiten und das Ende von Kettenbefristungen
  • Mitbestimmung und demokratische Teilhabe in Personal- oder SHK-Räten auch für studentische Beschäftigte
  • Eine deutlicher Lohnanstieg auf ein existenzsicherndes Niveau und regelmäßige Lohnerhöhungen durch Anbindung an die Lohnsteigerungen im TV-L

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